Jugendstiftung

Zweck der Stiftung

  1. Die Stiftung fördert und initiiert Ideen, Maßnahmen oder gemeinnützige Projekte, die den allgemeinen Spielbetrieb und die sportliche Leistungsfähigkeit der Fußballjugend im FV Rheingold Rübenach 1919 e.V. steigern und einen Beitrag zur Prävention gegen Drogenmissbrauch und Gewaltanwendungen darstellen.

  2. Die Stiftung verwirklicht diese Zwecke durch finanzielle Zuwendungen für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Förderkonzeptes. Insbesondere sollen die Qualifizierung von Trainern und Betreuern betrieben und besonders talentierte Spieler gefördert werden. Einen besonderen Stellwert soll die Integration von Jugendlichen ausländischer Mitbürger erhalten. Neben den fußballerischen Aktivitäten sollen auch gesellige Veranstaltungen aller Art für die Jugendlichen unterstützt werden.

  3. Über die Vergabe von Stiftungsmittel entscheidet der Stiftungsrat auf Vorschlag des Vorstandes. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

 

Jahr der Errichtung
2006

 

Vertretungs-Organ
geschäftsführender Vorstand

 

Anschrift der Stiftung
E-Mail: info@fv-rheingold-jugendstiftung.de